- Start
- » Nachrichten
- » Berufsfischer am Bodensee fordern Wiedereinstieg in die Felchenfischerei
Berufsfischer am Bodensee fordern Wiedereinstieg in die Felchenfischerei
14.05.2026
Die Bodensee Berufsfischer sind nicht dafür für verantwortlich, dass der Bodensee „nährstoffarm“ gemacht wurde.
Die damit verbundenen veränderten Lebensraumverhältnisse für die Felchen werden dauerhaft keinen besseren Felchen Bestand im Bodensee zulassen.
Themen wie der Stichling, die Quaggamuschel und die Klimaveränderungen die immer weider erwähnt werden, mögen einen „kleinen Teil“ der Problematik ausmachen, aber die Grundursache bleibt und ist die „Nahrung“ sprich das „Wachstum“ des Bodensees.
In den laufenden Gesprächen der verantwortlichen Behörden zeichnet sich sehr deutlich ab, dass die Schweizer und Baden-Württemberger IBKF-Vertreter eine dauerhafte Felchenschonung fordern, um Ihren Wissenschaftlern langfristig Fördergelder und damit verbundene Projekte/Studien zu sichern.
Der Freistaat Bayern hat nun mit Auslaufen der Felchenschonung Ende 2026 alle Trümpfe in der Hand und wäre nicht auf eine Einstimmigkeit in der IBKF angewiesen, um die Felchenfischerei ab 2027 wieder zu öffnen.
Aus Sicht unserer Genossenschaft gibt es einige wichtige Dinge, die es zu beachten gilt:
Es muss zu einer Öffnung der Felchenfischerei ab Januar 2027 kommen.
Eine weitere Verschärfung der bisherigen Regelungen der 3-jährigen Felchenschonzeit sind zu unterlassen(diese Regelung konnte jetzt 3 Jahre überwacht werden!)
Der Freitreibende Großfischsatz(70mm) ab 15.07. muss 2027 mit in eine Regelung eingebunden werden, es kann nicht sein, dass evtl. gezielt mit „Felchennetzen (38/40/44mm)“ auf Großfische gesetzt werden „muss“.
Das Thema „Hochseepatententzug mit 70 Jahren“ ist uns wichtig, darf aber wegen der Öffnung der Felchenfischerei nicht in „fadenscheinige Kompromisse“ einfließen (es gibt dazu einen Arbeitsauftrag der IBKF 2025!)
Es muss wieder eine „normale“ Laichfischerei auf Felchen stattfinden, Stichwort: 3-säulige Lösung(max. Vorstrecken/max. Menge Dottersackbrut/Naturverlaichung).
Die Kommunikation und die Bereitschaft zu Kompromissen, speziell der FFS Langenargen und der Schweizer Sachverständigen, war die letzten 3 Jahre bei einigen Themen (Laichfischerei / Thema Stichlinge/ Studie Thünen-Institut) nicht vorhanden.
Der Freistaat Bayern hat aktuell alle Trümpfe in der Hand, weil das StMELF 2023 sehr weitsichtig darauf beharrt hat, dass das Felchen Fangverbot Ende 2026 nach 3 Jahren ausläuft und sich nicht automatisch verlängert. Mit dem Wissen von heute, käme es aktuell ohne diese Option niemals zu einer Aufhebung des Felchen Fangverbotes, da die Wissenschaftler immer weitere Untersuchungen/Studien als notwendig ansehen.
Sollte die „wissenschaftliche Seite“ tatsächlich nicht einlenken, so ist auf der IBKF 2026 kein einstimmiger Beschluss „zwingend notwendig“, um wieder zu einer praxisnahen Fischerei zu gelangen. Denn im Zweifel greifen die bestehenden Regelungen vor 2024.
Sollte es tatsächlich dazu kommen, würde auch mit dieser Regelung kein Schaden bei dem vorhandenen Felchen Bestand entstehen.
Die Berufsfischer würden niemals im Jungfischbestand fischen, zudem ist der Lebensraum und damit die Nahrung, für die Felchen am Bodensee eindeutig dauerhaft eingeschränkt. Positive Effekte von „Hochwasser-Einflüssen“ konnten aber 2024 + 2025 deutlich festgestellt werden. Die Felchen sind mittlerweile in einem körperlich besseren Zustand (siehe Laichfischerei + Beifänge/Probebefischungen) und unseres Wissens gibt es auch teilweise gute Fänge bei Probebefischungen. In den letzten Wochen konnten wir Berufsfischer zudem zahlreiche Nachweise von Felchen bei Fängen von Großfischen feststellen. Das ist kein Zufall, sondern ein Nachweis, dass es wieder mehr Felchen zum „Fraß“ im Bodensee gibt! Wir Berufsfischer benötigen dringend eine reelle und zeitnahe Zukunftsperspektive, das muss dringend bei den anstehenden Gesprächen, bzw. Entscheidungen der IBKF berücksichtigt werden.
Bild zur Meldung: Sonnenuntergang am Bodensee - ein Sinnbild der Fischerei?
Herunterladen von: Anschreiben an ...