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Jahreshauptversammlung Genossenschaft Bayerischer Bodenseeberufsfischer

07.04.2024
Vorschaubild zur Meldung: Jahreshauptversammlung Genossenschaft Bayerischer Bodenseeberufsfischer

3 Jahre Fangverbot für Bodensee-Felchen – Es gibt aber noch Wildfisch beim Berufsfischer!

Das ist der zentrale Inhalt der Jahreshauptversammlung 2024 vom 22.März.
Konnten Anfang der 80er Jahre noch 200 Fischerfamilien nur von der Fischerei leben, so ist nun seit 1.Januar 2024 etwas damals „Unvorstellbares“ passiert, es wurde von der Internationalen Bevollmächtigten Konferenz für die Bodenseefischerei (kurz IBKF) ob der schlechten Bestandssituation ein 3-jähriges Fangverbot auf Felchen ausgesprochen.
Einen Wildfisch aus dem Bodensee gibt es bei den Bodensee-Berufsfischern nach wie vor, trotz des
Fangverbotes und Medienberichten, die dies oft anders dargestellt haben.
Die aktuell noch 53 Berufsfischer(-innen) am Bodensee-Obersee versuchen den Wegfall der Felchen auszugleichen, in dem die verschiedenen Cypriniden Arten, die noch zahlreich im See vorkommen, in den Fokus der Vermarktung zu richten. Vor allem im Bayerischen Teil des Sees spielt hier das Rotauge, die fast die Hälfte des Bayerischen Fangertrages ausmachen, eine bedeutende Rolle.
Im Angebot stehen bei den verschiedenen Fischereibetrieben im Privatverkauf aber auch Barsche (auch Egli od. Kretzer genannt), Zander, Hecht, Wels, Schleie, Karpfen und die zahlreichen Veredelungsprodukte wie Fischsalate, Bodensee-Matjes oder „selbstgeräucherte“ Fische.

 

Bild zur Meldung: Wasserburger Fischerhafen - Morgenstimmung Frühjahr 2024