Freistaat Bayern droht Fischer Rechte zu entziehen

20.05.2018

Mit dem 1.April 2018 beginnen die Umsetzungen der Beschlüsse der Internationalen Konferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) vom Jahr 2015.

Die Schweizer + Österreicher Berufsfischer dürfen seit 1.April ein Schwebnetz mehr auslegen wie die Bayerischen + Baden-Württembergischen Berufsfischer.

Grund: eine im Jahr 2015 beschlossene Übergangsregelung, die besagt diejenigen Anrainerländer, die vorzeitig die 2015 beschlossene Reduzierung der Fischreirechte um 1/3 bis ins Jahr 2020 erreicht sollen belohnt werden.

Haken an der Sache: schon im Jahr 2015 war klar, dass weder Baden-Württemberg(laufende Pachtverträge bis Ende 2018) noch Bayern(Altersstruktur der dortigen Berufsfischer) dieses Ziel erreichen können.
daher Fakt: eine Ungleichbehandlung die so vorhersehbar war und niemals hätte beschlosen werden dürfen.

Dagegen kämpfen nun die Bayerischen Berufsfischer mit juristischer Unterstützung an, denn parallel hat der Freistaat Bayern(Landwirtschaftsministerium) zudem angekündigt, falls die Genossenschaft der Bayerischen Bodenseeberufsfischer nicht selbst für die Rückgabe von Fischerreirechten sorgt, wird das Ministerium bis spätestens Ende 2019 Kriterien für einen Patententzug aufstellen und Fischerei Rechte entziehen.

Tradtitionelle Fischereibetriebe wissen nun nicht wen es treffen könnte und stehen vor den Scherben Ihrer Existenz!

 

 

Bild zur Meldung: Fischerhafen Wasserburg - Boote liegen brach