Hochseepatente

Ein Hochseepatent (Fischereirecht am Bodensee) beinhaltet folgende Fanggeräte:

 

5 Stück Schwebnetze ( 120m lang / 7m hoch / Fadenstärke ab 0,12mm / MW 38,0 mm – 44,9 mm) - wegen 3-jähriger Felchen Schonzeit bis Ende 2026 verboten!! 

Felchen/Saibling

6 Stück Bodennetze ( 100m lang / 2m hoch /Fadenstärke ab 0,12mm / MW 28,0mm – 32,9 mm)

Barsch

6 Stück Bodennetze ( 100m lang / 2m hoch /Fadenstärke ab 0,12mm / MW 38,0mm – 43,9 mm)

Felchen / Rotaugen / Trüschen

8 Stück Bodennetze (100m lang / bis 4m hoch / Fadenstärke ab 0,12 mm / MW ab 50,0 mm)

Karpfen / Hecht / Zander / Seeforelle

2 Trappnetz (Großreuse) MW Leitgarn, Flügel, Herzstück min. 32,0mm, im Uferbereich bis 2m Wassertiefe

Aal / Karpfen / Hecht / Wels

3 Stück Ankernetz ( 100m lang / 5m hoch/ Fadenstärke 0,20mm / MW ab 70,0mm)

Zander / Forelle / Hecht / Wels

Reusen beliebig, aber 1.Bügel max. 60cm hoch, Leitgarn zwischen 2 Reusen max. 6m

Aal / Trüschen / Hecht

Legschnüre in unbegrenzter Anzahl aber täglich zu heben

Aal / Wels / Trüschen

 

Vom 10.Januar bis 30.April jeden Jahres sind die Schwebnetze verankert, in diesem Zeitraum dürfen statt einem Bodennetz auch 2 Spiegelnetze (50 m lang/ 2m hoch / Innengarn 38mm/Außenspiegel 180mm) auf Trüschen gesetzt werden.


Vom 1.April bis 15.Oktober dürfen Schwebnetze nur von Montag bis Donnerstag gesetzt werden(Heben Dienstag – Freitag).


Die Bodennetze dürfen vom 10.Januar bis 30.April durchgehend im See bleiben, müssen aber regelmäßig gehoben werden.

 

Schonzeiten:
Generelle Schonzeit mit Netzen von 14.11. bis 10.Januar jeden Jahres (Ausnahme: 4 Stück 80mm Netze über 25m Wassertiefe)

 

Ausnahmegenehmigungen:
Im Dezember jeden Jahres findet nach Freigabe(anhand v. Probebefischungen) der Behörden die Laichfischerei auf Felchen statt.


Umfang und Dauer richtet sich nach den Fangergebnissen, das besamte Eimaterial wird in den Brutanstalten erbrütet. Mittels Kalt-Erbrütung wird der Schlupfzeitpunkt hinausgezögert, die Felchen haben damit bessere Möglichkeiten sich zu entwickeln.

 

Weihnachtsfischerei: 4 Nächte vor Heiligabend dürfen 4 Bodennetze (2x38mm, 2x42mm) auf Felchen gesetzt werden.